Geschäftsbedingungen - Reise-Shuttle

1. Buchung / Zahlung

1.1. Die Buchung einer Transferleistung erfolgt schriftlich und ist über Telefax mindestens 48 Stunden vor Realisierung an die Firma Fritzsche GmbH zu senden.

1.2. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. Sie können für durch die Firma Fritzsche GmbH verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden.

1.3. Die durch die Firma Fritzsche GmbH durchgeführten Transferleistungen sind Sammelfahrten.
Die Fahrtroutenzusammenstellung unterliegt der Transferfirma.

1.4. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der bei Anmeldung gewählten Zahlungsweise, jedoch spätestens bei Antritt der ersten bestellten Fahrt. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich, hat die Fritzsche GmbH das, Recht, nach Mahnung und Fristsetzung ihrerseits vom Vertrag zurück zu treten und einen Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 zu verlangen.

2. Beförderung des Kunden (Hinfahrt)

2.1. Die angegebene Abholzeit zum jeweiligen Abfahrtsort kann um 30 min differieren.

2.2. Beträgt die Differenzzeit mehr als 30 min, wird der Kunde 24 Stunden vor Fahrtantritt informiert.

2.3. Sollte das Fahrzeug zur vereinbarten Abholzeit (+15 min) nicht beim Kunden sein, muss eine der angegebenen Telefonnummern angerufen werden.

2.4. Werden aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Verschuldens fremde Verkehrsmittel benutzt, ohne dass eine Aufforderung durch die Firma Fritzsche GmbH erfolgt ist, müssen die Beförderungskosten durch den Besteller beglichen werden. Zudem behält sich die Fritzsche GmbH in diesem Fall vor, einen Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 geltend zu machen.

2.5. Die Abholung erfolgt nur von den in der Buchung angegebenen Abholadresse bzw. Abholadressen.

2.6. Bei Ankunft am Abfahrtsort wird der Kunde bezüglich des Treffpunktes für die Rückfahrt eingewiesen.

3. Beförderung des Kunden (Rückfahrt)

3.1. Die Abholzeit vom jeweiligen Rückkunftsort entspricht der planmäßigen Ankunftszeit +/- 15 min.

3.2. Die Firma Fritzsche GmbH gewährleistet auch bei Verspätung zur planmäßigen Ankunftszeit den gebuchten Transfer.

3.3. Bedingt durch Sammelfahrten müssen gegebenenfalls Wartezeiten am Rückkunftsort von ca. 30 min eingeplant werden.

3.4. Sollte das Fahrzeug zur angegebenen Zeit nicht am Rückkunftsort sein, bzw. Fahrer und Kunde verfehlen sich am Treffpunkt, ist sofort die Firma Fritzsche GmbH durch Anruf der bekannten Telefonnummern zu verständigen.
Werden aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Verschuldens fremde Verkehrsmittel benutzt, ohne dass eine Aufforderung durch die Firma Fritzsche GmbH erfolgt ist, müssen die Beförderungskosten durch den Besteller beglichen werden. Zudem behält sich die Fritzsche GmbH in diesem Fall vor, einen Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 geltend zu machen.

3.5. Der vereinbarte Treffpunkt ist unbedingt einzuhalten und sofort nach dem Auschecken aufzusuchen. Kunden, welche den Treffpunkt nicht aufsuchen, haben kein Recht auf Beförderung. Zudem behält sich die Fritzsche GmbH in diesem Fall vor, einen Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 geltend zu machen.

3.6. Sollte aufgrund von Sperrungen oder aus anderen, nicht von der Fritzsche GmbH zu vertretenen Gründen ein anderer, als der angegebene Busankunftsort angefahren werden, hat der Kunde den vereinbarten Busankunftsort aufzusuchen. Bei Nichtbeachtung trägt der Kunde unter Beachtung etwaig ersparter Aufwendungen die Kosten für dadurch aufgetretene Fehlfahrten der Fritzsche GmbH.

3.7. Auch bei Verspätung von der planmäßigen Abfahrtszeit sichert die Firma Fritzsche GmbH den Rücktransfer. Bei Umbuchungen der Rückfahrt muss der Kunde die Firma Fritzsche GmbH informieren.

4. Leistungen der Transportfirma

4.1. Die schriftliche Bestätigung über per Post oder Telefax durch die Firma Fritzsche GmbH für den Transfer ist verbindlich. Weicht die schriftliche Bestätigung von der Anmeldung des Kunden ab, stellt die Bestätigung einen neuen Vertragsantrag dar, an welchen die Fritzsche GmbH 10 Tage gebunden ist und den der Kunde durch entsprechende fristgerechte Erklärung oder Handlung (z. Bsp. durch Zahlung) annehmen kann.

4.2. Im Preis sind folgende Grundleistungen enthalten: Die Beförderung entsprechend der gebuchten Transferart und Personenzahl sowie die Beförderung des Gepäcks (pro Person 1 Koffer 20 kg + 1 Handgepäckstück), soweit dies zwischen den Parteien nicht anders vereinbart wird. Nicht enthalten sind Leistungen, die aufgrund von Änderungswünschen, Fahrtverlängerungen durch nicht gemeldete Abholadressen sowie das Verhalten des Bestellers oder seiner Mitfahrer notwendig werden.

4.3. Bei Nichtleistung kommt die Fritzsche GmbH bei eigenem Verschulden für dem Kunden entstandene und nachgewiesene Mehrkosten auf. Bei Ausfall der Transferleistung aufgrund höherer Gewalt (Bsp.: Unwetter, Stau, nichtverschuldeter Unfall) entsteht dieser Anspruch nicht.

Die Firma Fritzsche GmbH sichert einen Transfer von der Abholadresse oder eines angegebenen Sammelpunktes zum Bestimmungsort und zurück entsprechend der Buchung.

4.4. Fahrgäste der Firma Fritzsche GmbH sind als Insassen eines Beförderungsfahrzeuges mit versichert.

5. Rücktritt durch den Kunden / Nichtantritt / Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Fritzsche GmbH unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Fritzsche GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann die Fritzsche GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3. Die Fritzsche GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

bis 24 Stunden vor Fahrtantritt 10%

innerhalb von 24 Stunden vor Fahrtantritt 50%

bei Nichtantritt der Fahrt 90%

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Fritzsche GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.5. Die Fritzsche GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass Ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die Fritzsche GmbH einen solchen Anspruch geltend, so ist sie verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

6. Allgemeines

6.1. Durch seine Unterschrift erkennt der Kunde die mit dem Vertragsangebot vorgelegten Geschäftsbedingungen zum Reise-Shuttle der Fritzsche GmbH an.

6.2. Der Kunde kann die Fritzsche GmbH nur an deren Sitz verklagen.

6.3. Für Klagen der Fritzsche GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Fritzsche GmbH maßgeblich.

6.4. Für Klagen der Fritzsche GmbH gegen Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Fritzsche GmbH.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.